Unsere AGB

§ 1 Geltung
Die Rechtsbeziehung der BREMER Immobilien-Bewertungsgesellschaft mbH (im folgenden „der Sachverständige“)zum Auftraggeber bestimmt sich nach den folgenden Bedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn der Sachverständige diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

§ 2 Gegenstand des Auftrages
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich, die im Formblatt „Auftrag zur Immobilienbewertung“ oder die im Gutachtervertrag mit dem Sachverständigen , schriftlich fixierte Aufgabe.

§ 3 Durchführung des Auftrages
Der Auftrag ist unparteiisch und nach bestem Wissen auszuführen. Der Sachverständige ist bei der Durchführung des Auftrages keiner Weisung durch Dritte unterworfen; insbesondere der Auftraggeber darf dem Sachverständigen hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung des Auftrages keine Weisungen erteilen. Zur Erfüllung des Auftrages ist der Sachverständige berechtigt, die notwendigen Besichtigungen und Untersuchungen vorzunehmen und zu dokumentieren (insbesondere Zeichnungen und Fotos anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen) ohne dass es hierzu einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit den Sachverständigen nach eigenem Ermessen die zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte und Erhebungen bei Beteiligten, Behörden (insbesondere Grundbuchämter, Gutachterausschüsse, Baubehörden) sowie sonstigen Dritten einzuholen. Falls erforderlich, ist dazu dem Sachverständigen eine besondere Vollmacht auszustellen. Der Gutachter ist nicht berechtigt, bauteilzerstörende Handlungen vorzunehmen und Materialuntersuchungen durch Laboratorien oder Materialprüfstellen zu Lasten und ohne vorherige schriftliche Freigabe des Auftraggebers ausführen zu lassen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Auskünfte kostenlos und rechtzeitig zur Verfügung stehen bzw. ist der Sachverständige mit Auftragserteilung ermächtigt diese Unterlagen und Auskünfte gegen Kostenerstattung einzuholen. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstellung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Sachverständigen den Zutritt zu den Bewertungsobjekten jederzeit zu verschaffen.

§ 5 Urheberrechtsschutz
Der Sachverständige ist und bleibt Urheber des Gutachtens.
Im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung darf der Auftraggeber das Gutachten verwenden und auch an Dritte, die insoweit bestimmungsgemäß mit den Feststellungen des Gutachters in Berührung kommen, weiterleiten. Eine Weitergabe des Gutachtens an sonstige, außerhalb dieses Vertragsverhältnisses stehende Personen ist nicht gestattet. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Wertgutachten inkl. aller sonstigen Anlagen (Berechnungen, Aufstellungen etc.) nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung wie auch Weitergabe des Gutachtens ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Sachverständigen Andreas Christen gestattet.

§ 6 Honorar
Die Vergütung der erbrachten Leistungen durch den Sachverständigen richtet sich nach dem vereinbarten Honorarsatz. Der Sachverständige ist berechtigt vom Auftraggeber Vorschusszahlungen zu verlangen. Das vereinbarte Honorar wird mit Abnahme des Gutachtens fällig.

§ 7 Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Sachverständigen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 8 Haftung
Der Sachverständige haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere für etwaige Beschädigungen des Objektes anlässlich der Immobilienbewertung ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. 

Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 50.000,00 €. Hierfür unterhält der Sachverständige eine ausreichende, auf die Deckungssumme begrenzte Haftpflichtversicherung vor. In Einzelfällen kann der Haftungsbetrag erhöht werden, dies muss vor Auftragserteilung vereinbart sein.
Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ausgeschlossen. 

Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Gutachters.

§ 9 Gewährleistungsrechte
1) Ist das Gutachten mangelhaft, so kann der Auftraggeber zunächst nur die Nacherfüllung verlangen. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten, mindern oder Schadensersatz verlangen, soweit dieser nicht nach § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist.
2) Der Auftraggeber hat das Gutachten auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen dem Sachverständigen spätestens 14 Tage nach Zugang des Gutachtens schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt sein Gewährleistungsanspruch. Zeigt sich ein offensichtlicher Mangel später, so muss dem Sachverständigen der Mangel unverzüglich schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

§ 10 Verjährung
1) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher (§ 13 BGB) handelt verjähren Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers nach Ablauf eines Jahres. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit sowie für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Sachverständigen, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch gegen den Sachverständigen entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.
2) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer (§ 14 BGB) handelt, verjähren Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers – mit Ausnahme von Schadens- ersatzansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit – nach Ablauf eines Jahres nachdem der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme des Werkes.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 11 Kündigung
1) Auftraggeber und der Sachverständige können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
2) Wichtige Gründe, die den Auftraggeber zur Kündigung berechtigen sind Verstöße gegen die Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung.
3) Wichtige Gründe, die den Sachverständigen zur Kündigung berechtigen, sind u.a. Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers, Versuch unzulässiger Einwirkung des Auftraggebers auf den Sachverständigen, die das Ergebnis des Gutachtens verfälschen kann; Schuldnerverzug des Auftraggebers; Vermögensverfall des Auftraggebers. Wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages die notwendige Sachkunde fehlt, ist ebenso ein wichtiger Grund gegeben.
4) Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.
5) Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu vertreten hat, so steht ihm eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teilleistungen nur insoweit zu, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar sind.
6) In allen Fällen behält der Sachverständige den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 50 % des Honorars für die von dem Sachverständigen noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1) Erfüllungsort ist der Sitz des Sachverständigen.
2) Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtstand Bad Freienwalde (Oder). Dies gilt ebenfalls, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.
Bad Freienwalde den 01.12.2019

Hinweis: Die nachfolgende Widerrufsbelehrung findet ausschließlich Anwendung für Verbraucher nach § 13 BGB. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht – Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich, Sachverständiger für Immobilienbewertung, Andreas Christen, Gesundbrunnenstr. 38, 16259 Bad Freienwalde; Tel.: 03344-3014820, Fax: 03344-3014819, E-Mail: info@immobilienbewertung.expert, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich alle vom AG erhaltenen Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende Widerrufsbelehrung ___________________________________________________________________________________________

Widerrufsformular
(Wenn Sie den mit mir geschlossenen Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an mich zurück.)
An
Sachverständer für Immobilienbewertung (EIPOS)
Andreas Christen
Gesundbrunnenstr. 38
16259 Bad Freienwalde
info@immobilienbewertung.expert; Tel. 0 33 44 – 30 14 820; Fax: 0 33 44 – 30 14 819

 
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Gutachterdienstleistung:
Gutachterdienstleistung empfangen am


Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s) ________________________________________________________________
_____________________ ________________________________ Datum Unterschrift
_________________________
_________________________
_________________________

Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist
Kommt ein Gutachtervertrag ausschließlich über sogenannte Fernkommunikationsmittel wie z.B. E-Mail, Fax oder Briefverkehr oder außerhalb der Geschäftsräume, zustande, haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Ich weise Sie darauf hin, dass Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn ich meine Tätigkeit auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erbracht habe, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 

Sie haben ausdrücklich verlangt, dass ich vor Ende der Widerrufsfrist mit der Gutachtertätigkeit beginne.
Sie stimmen in Kenntnis des möglichen vorzeitigen Erlöschens ihres Widerrufsrechts ausdrücklich zu, dass der Sachverständige Andreas Christen, mit seiner Gutachtertätigkeit beginnt, bevor die 14-tägige Frist für die Ausübung ihres Widerrufsrechts abgelaufen ist.
Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Herr Andreas Christen, mit der Gutachtertätigkeit beginnt. Mir ist bekannt, dass ich mit vollständiger Vertragserfüllung durch Herrn Andreas Christen mein Widerrufsrecht verliere.

 
Ort, Datum _______________________
__________________________________________________________________________ Name des Auftraggebers (Druckbuchstaben)
__________________________________________________________________________ Unterschrift (Auftraggeber)

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